Hinweise zur Besteuerung von Solaranlagen
Seit dem 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG in Kraft und sorgt dafür, dass der Kauf von Photovoltaikanlagen für Betreiber unter bestimmten Bedingungen vergünstigen wird.
Im Detail geht es darum um die Einsparung der Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuer.
Aber für wen gilt denn die Steuerbefreiung?
Das JStG gilt innerhalb Deutschlands. Das bedeutet für Käufe, bei denen sich Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland befinden. Ein Verkauf mit 0% USt. in andere Länder ist bei xVolt nicht möglich.
Für welche Produkte gilt diese Regelung?
Die Befreiung gilt für Balkonkraftwerke und Anlagen, die wohnungsnah oder an, bzw. auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Genau definiert sind diese im UStG §12 Abs.3
Man kann demnach beim Kauf von Balkonkraftwerken, Komplettsystemen (außer für mobile Anlagen), Solarmodulen und zum Teil bei Wechselrichtern und Batterien davon ausgehen, dass diese unter die Befreiung fallen.
Wie genau kann ich versichern, dass meine Anlage an einem gesetzeskonformen Ort installiert ist?
Du kannst uns gerne eine E-Mail an service@xvolt.de senden, in der du uns bestätigst, dass deine Anlage die gegebenen gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Wie würde denn meine Bestellung ablaufen?
Du kannst einfach ganz normal bestellen. Wir prüfen jede Bestellung noch mal auf gegebene Rahmenparameter und würden uns bei Unklarheiten umgehend mit dir in Verbindung setzen.